Mietwagenversicherung
Ein Mietwagen für eine Fahrt einzusetzen statt des eigenen Wagens kann praktisch sein. Hat man eine Geschäftsreise vor sich, dann ist man mit dem Flieger schneller vor Ort und kann sich dort einen Wagen leihen. Auf den meisten Flughäfen sind fast alle Anbieter von Mietwagen präsent und so hat man die freie Wahl. Schon vorab besteht die Möglichkeit per Smartphone einen Wagen zu reservieren. Dann geht es am Schalter der Mietwagenfirma schneller. Ein paar Formulare müssen unterschrieben werden, der Schlüssel wird überreicht und der Parkplatz des Wagens wird angesagt. Der Wechsel vom Flieger in den Mietwagen verläuft fast immer reibungslos. Es gibt aber auch zahlreiche andere Gelegenheiten, zu denen man einen Mietwagen buchen kann. Immer aber sollte man sich vor der ersten Fahrt über die Versicherung des Wagens während der Mietzeit erkundigen.
Vollkaskoversicherung und Selbstbeteiligung
Mietet man einen Wagen, so bekommt man normalerweise einen Hinweis des Vermieters bei Vertragsabschluss über die Art der Versicherung des Wagens. Gerade bei den neuen Autos sollte eine Vollkaskoversicherung mit nur geringer Selbstbeteiligung bestehen. Auch die Versicherung für die Insassen ist wichtig, die zumeist in der Kaskoversicherung integriert ist. Der Vermieter muss über die KFZ Mietwagenversicherung informieren. Wenn er verschweigt, dass keine Vollkaskoversicherung vorliegt, dann kann er eventuell eine Aufklärungspflicht damit verletzen. Doch um späterem Ärger vorzubeugen, lohnt sich eine Nachfrage – insbesondere dann, wenn das Thema beim Vermieten nicht angesprochen wird. Muss man eine Versicherung über den Vermieter abschließen, dann sollte man einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.
KFZ Mietwagenversicherung und Schadensmeldung
Kommt es wider Erwarten während der Mietzeit zu einem Schaden, so muss dieser gemeldet werden bei Abgabe des Wagens nach der Mietzeit. Das Übergabeprotokoll sollte man sich in Kopie geben lassen und auf dem Vermerk Vollständigkeit bestehen, denn sonst kann auch ein Schaden nachträglich eingetragen werden. Oft entdecken Vermieter so genannte nicht offensichtlichen Schäden. Hier ist dann im Nachhinein die Beweislage unklar. Dann ist der Moment gekommen, in dem man am besten einen Anwalt einschaltet, damit der Fall geklärt wird. Auf jeden Fall sollte man den ungerechtfertigten Schadensmeldungen widersprechen und schon vorab eventuell Beweise sammeln, in dem man das Auto vor Rückgabe fotografiert.
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