Fair Use Policy beim Roaming

Fair Use Policy ist eine Vorgabe der EU-Verordnung für die Verwendung ausländischer Netze im Mobilfunk. Was ist das? Und was hat das mit dem Roaming zu tun?

Fair Use und Roaming

Das Fair-Use-Prinzip betrifft alle, die mehr als vier Monate dauerhaft im EU-Ausland ihr Handy verwenden. Die Regelung soll die dauerhafte Nutzung billiger SIM-Karten aus dem EU-Ausland vorbeugen, erklären die Experten von discoPLUS. Für einen normalen Urlaub von zwei bis drei Wochen gelten nur die neuen Roaming-Regeln.

Roaming im EU-Ausland

Roaming findet nur im Mobilfunk statt. Zudem muss sich das Handy im EU-Ausland einwählen. Macht ein Berliner Urlaub im Schwarzwald, hat dies nichts mit Roaming zu tun. Macht der Berliner in Österreich Urlaub, dann kommt Roaming ins Spiel.

Im EU-Ausland dürfen seit Mitte Juni 2017 keine Roaming-Zuschläge fürs Telefonieren und Simsen erhoben werden. Der deutsche Handyvertrag gilt quasi im gesamten E -Ausland. Wird man von Deutschland aus im EU-Ausland auf dem deutschen Handy angerufen, müssen auch keine zusätzlichen Gebühren bezahlt werden. Dies gilt auch für Anrufe vom deutschen Handy zum deutschen Handy. Dabei ist egal, ob das Handy im deutschen oder ausländischen Netz eingewählt ist. Lokale Gespräche am Urlaubsort gehören auch zur Roaming-freien Zone.

Roaming im Urlaub
Foto: Maridav/Bigstock

Roaming- wofür noch?

Im EU-Ausland muss beim sog. Daten-Roaming aufgepasst werden. Das deutsche Datenvolumen steht nicht zu 100 Prozent zu Verfügung. Bei einer Flatrate von 3 GB haben Sie so knapp 2 GB im EU-Ausland zum mobilen Surfen.

Ausgenommen von der EU-Verordnung sind Kreuzfahrtschiffe, Fähren und Flugzeuge auch im EU-Ausland. Bei diesen Transportmitteln können die Roaming-Gebühren wegen der Satelliten-Leitungen schnell in die Höhe gehen.

Die EU-Verordnung gilt nur für das EU-Ausland und die EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island. Für alle anderen Staaten gilt das Roaming weiterhin.